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Hausverlosug - Spanien

Hausverlosung in Spanien - wie geht das?

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Hausverlosung in Spanien und die Auflagen der Behörden!

Hier können Sie die Originalauflagen der Spanischen Behörden lesen..
Für die Hausverlosung in Spanien bzw. für interationale Hausverlosungen bietet YooWin eine
Lösung an. Hausverlosungn sind mit YooWin in Spanien und anderen Ländern jedoch möglich....!

Sie Können das Original auch bei uns - anfordern


MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT UND FINANZEN
Staatliche Lotterien und Wetten


NOTWENDIGE UNTERLAGEN FÜR DIE BEANTRAGUNG EINER
GENEHMIGUNG VON PRIVATEN VERLOSUNGEN, BEI DENEN EINE
IMMOBILIE DAS OBJEKT DER VERLOSUNG DARSTELLT

Antrag:
Ein Schreiben, in dem die Genehmigung beantragt wird, gerichtet an den
Direktor des staatlichen Unternehmens “Loterías y Apuestas del Estado”
(Staatliche Lotterien und Wetten), c/ Capitán Haya, 52, 28071 Madrid.
Diesem Schreiben müssen die folgenden Unterlagen beigefügt werden:

1. Teilnahmebedingungen für die Verlosung, in denen die folgenden
Angaben aufgeführt werden müssen:

- Persönliche Daten der natürlichen oder juristischen Person, die die Verlosung
veranstaltet.
- Ein Teilnahmeverbot für Minderjährige und gerichtlich Entmündigte.
- Beginn und Ende der Verlosung. Der Zeitraum zwischen Anfangs- und Enddatum
darf keinesfalls mehr als ein Jahr betragen.
- Datum und Ort der Verlosung, die unter notarieller Aufsicht durchgeführt werden
muss.
- Art und Ort der Veröffentlichung der Verlosungsergebnisse.
- Gebiet, in dem der Verkauf durchgeführt werden soll.
- Anzahl der auszugebenden Teilnahmescheine oder sonstigen Dokumente, die die
Teilnahme belegen.
- Preis eines Teilnahmescheins.
- Ggf. ausführliche Beschreibung des elektronischen Verfahrens, mit dessen Hilfe
der Verkauf der Lose oder Teilnahmescheine durchgeführt wird und der Art, wie
den Teilnehmern ihre Beteiligung garantiert wird.
- Verfallsfrist, die mindestens ein Jahr betragen muss.
- Die Form, in der die Preise verliehen werden sollen.
- Knappe Beschreibung der zu verlosenden Immobilie, wobei mindestens Folgendes
angegeben werden muss:
- Allgemeine Angaben (Wohnung, alleinstehendes Haus, Reihenhaus)
- Adresse
- Wohnfläche
- Immobilienwert
- Ggf. Beschreibung der auf der Immobilie liegenden Lasten und Hypotheken und
Erklärung, ob diese vor Übergabe des Preises getilgt werden oder ob der Gewinner
diese beim Übergang des Eigentums zu übernehmen hat.
- Angabe der Person, welche die bei der Übergabe entstehenden Kosten und
Steuern zu zahlen hat, mit dem Hinweis, dass der Preis, gemäß Artikel 101.7 des
Einkommenssteuergesetzes, einer Steuerabschlagszahlung von 18% seines
Wertes unterliegt.
- Angabe der Stellen, an denen die Teilnahmebedingungen zum Zwecke der
Information der Teilnehmer veröffentlicht werden. Dies muss mindestens in einer
landesweit erscheinenden Tageszeitung und auf einer Internetseite geschehen.

2. Angaben zur antragstellenden Körperschaft oder Person, die durch Vorlage
der nachstehenden Unterlagen beglaubigt werden müssen:

- NIF (Steuernummer)
- Satzung (im Fall von Gesellschaften)
- Statut, Verfügung und Fotokopie der Eintragung beim Innenministerium
(im Fall von Vereinen)
- Bescheinigung, in der Erfüllung der Steuerpflichten und der Zahlung der
Sozialversicherungsbeiträge auf dem Laufenden zu sein.

3. Ausweisunterlagen des/der Antragsteller und ggf. seines/ihres Vertreters.

4. Entwurf des Loses oder Teilnahmescheins, auf dem unbedingt folgendes
erscheinen muss:
- Losnummer, mit der an der Verlosung teilgenommen wird.
- Datum der Genehmigung der Verlosung und des Gesetzblatts (BOE), in dem die
Genehmigung veröffentlicht wurde.
- Preis des Loses oder Teilnahmescheins.
- Verfallsfrist, die nicht kürzer als ein Jahr sein darf.
- Persönliche Daten der Person, Körperschaft oder des Vereins, die die Verlosung
veranstaltet, und ihr Wohnsitz.
- Unterschrift des Besitzers der zur Verlosung kommenden Sachen und seine
Verpflichtung, diese auszuhändigen und die Besitzurkunde der Immobilie innerhalb
von zehn Tagen zu erstellen, gerechnet ab dem Datum, an dem er dazu
aufgefordert wird.
- Wert der Immobilie.
- Angabe, dass der Preis, gemäß Artikel 101.7 des Einkommenssteuergesetzes,
einer Steuerabschlagszahlung von 18% seines Wertes unterliegt.
- Datum und Ort der Verlosung, die unter notarieller Aufsicht durchgeführt werden
muss.
- Art und Ort der Veröffentlichung der Ergebnisse der Verlosung.
- Stellen, an denen die Teilnahmebedingungen veröffentlicht werden.

5. Unterlagen zu den Immobilien:
- Offizielle Schätzung, die höchstens einen Monat vor Antragsdatum erstellt worden
sein darf. Der Immobilienwert muss mehr als 20% des Emissionswertes betragen.
- Unbeglaubigter Grundbuchauszug der Immobilie, aus dem hervorgeht, dass der
Besitz zugunsten des Veranstalters der Verlosung eingetragen ist, und in welchem
die auf ihm liegenden Belastungen aufgeführt sind sowie eine Kopie der
öffentlichen Urkunde oder eines anderen Eigentumszertifikates, auf die sich die
bestehende Eigentumseinschreibung gründet.
- Aufzählung der Grundstücksgrenzen und ggf. Lasten und Belastungen.
- Für den Fall, dass die Immobilie mit einer Hypothek belastet ist, die notariell
beglaubigte Einwilligung des Hypothekeninstituts, in der ihr Einverständnis mit der
beabsichtigten Verwendung der Immobilie und die Verpflichtung, diese nicht zu
vollstrecken, festgehalten sind.
- Bei einem Notar hinterlegte Originalunterlage zur Verfügbarkeit des Preises, in der
aufgeführt wird, dass dieser zur Aushändigung an den Gewinner bereit steht.
- Ggf. Verpflichtung des Unternehmens, das die Verlosung organisiert und den Preis
zur Verfügung stellt, dass dieser zur Aushändigung an den Gewinner der
Verlosung bereit steht.
- Bescheinigungen, in der Erfüllung der Grundsteuerpflichten für den Besitz sowie
bei der Zahlung der allgemeinen Beiträge zur Eigentümergemeinschaft, falls
vorhanden, auf dem Laufenden zu sein.

6. Persönliche Angaben der Verkäufer:
- Name und Personalausweisnummer.

7. Entwurf aller vorgesehenen Anzeigen und Werbekundgebungen.

8. Verfahren:
Der Antragsteller hat die vollständigen Unterlagen mindestens 3 Monate
vor Beginn einzureichen. (Vor Beginn des Verkaufs der Teilnahmescheine).
Falls die Unterlagen mangelhaft oder unvollständig sind, so wird dies
dem Antragsteller mitgeteilt und ihm eine Frist von 10 Tagen zur Behebung
dieser Mängel eingeräumt. Wenn die Mängel nicht vor Ablauf dieser Frist
behoben werden, so wird davon ausgegangen, dass der Antragsteller seinen
Antrag zurück nimmt.
Nach Prüfung und Beurteilung der Unterlagen wird der Steuersatz für
Verlosungen, Tombolas, Wetten und Glücksspiele berechnet. Diese
Berechnung kann je nach Einzelfall endgültig oder vorläufig erfolgen. Das
Finanzamt nimmt ihre Erhebung mit Hilfe eines entsprechenden
Einzahlungsbelegs vor.
Nachdem die Einzahlung gegenüber dem staatlichen Unternehmen
“Loterías y Apuestas del Estado” (Staatliche Lotterien und Wetten)
nachgewiesen wurde, erteilt dieses die Genehmigung zur Verlosung. Die
Genehmigung wird dem Antragsteller zusammen mit den notwendigen
Unterlagen für ihre Veröffentlichung im staatlichen Gesetzblatt zugestellt, deren
Kosten vom Antragsteller zu tragen sind.
Nach Veröffentlichung der Genehmigung kann der Antragsteller mit der
Verlosungstätigkeit beginnen (Verkauf der Teilnahmescheine). Diese endet mit
der Ziehung an dem in den Teilnahmebedingungen festgelegten Datum.
Anschließend hat der Antragsteller dem staatlichen Unternehmen “Loterías y
Apuestas del Estado” das notarielle Protokoll der Ziehung und ggf. die
notwendigen Unterlagen zur Erstellung eines Steuerbescheids zur Nachzahlung
zuzusenden.

Aus wichtigem Grund soll daran erinnert werden, dass die Durchführung
von Verlosungen, welche nicht durch die zuständige Behörde genehmigt sind,
laut der 14. Zusatzbestimmung zum Gesetz 42/2006 verboten ist und einen
Verstoß gegen die Verwaltungsordnung oder ein im Gesetz 12/1995 zur
Bekämpfung des Schmuggels geregeltes Delikt darstellt.

9. Steuerliche Auswirkungen:
- Der zu entrichtende Steuersatz beträgt 15% des Gesamtwerts der ausgegebenen
Teilnahmescheine, oder, falls keine physischen Belege vorhanden sind, des
Gesamtbetrags der Bruttoeinnahmen. Wenn aus irgendeinem Grund die zu

erzielenden Einnahmen nicht im Voraus ermittelt werden können, so erfolgt eine
Abschlagszahlung, die sich nach den voraussichtlich zu erzielenden Einnahmen
richtet, ggf. im Einvernehmen mit der Genehmigungsbehörde, unbeschadet
der Steuerfestsetzung, die vorgenommen wird, nachdem die Höhe der erzielten
Bruttoeinnahmen nachgewiesen wurde. (Im Falle einer Abschlags- oder vorläufigen
Steuerzahlung dürfen die geschätzten Bruttoeinnahmen nicht niedriger sein als der
Wert des zur Verlosung kommenden Guts. Wenn sie geringer sind, so wird
als Besteuerungsgrundlage der Wert des zu verlosenden Gutes herangezogen.)

Diese Steuer muss vor Beginn des Verlosungszeitraums beglichen
werden, d.h. vor Beginn des Verkaufs der Teilnahmescheine oder
Lose.
- Außerdem müssen die Vermögensverkehrssteuer sowie die restlichen bei der
Übergabe oder Übertragung des Preises an den Gewinner anfallenden Kosten
entrichtet werden.
Dieser Preis ist gemäß Artikel 7 des Einkommensteuergesetzes nicht steuerfrei.
Daher muss im Augenblick der Übergabe eine Abschlagszahlung in Höhe von 18%
des Wertes des Preises entrichtet werden, der im folgenden Jahr mit dem
entsprechenden persönlichen Steuersatz versteuert werden muss. (Der
Veranstalter der Verlosung hat diese Abschlagszahlung zu leisten. Dieser Umstand
muss in den Teilnahmebedingungen aufgeführt werden).



Loterías y Apuestas del Estado
Capitán Haya, 53 28020 Madrid Telefon 902 112 313 Fax 91 598 25 60 10A3*5
MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT UND FINANZEN
Staatliche Lotterien und Wetten


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YooWin
veranstaltet für Mitglieder Hausverlosungen und Autoverlosungen.


Hier haben Sie die Möglichkeit über ein Geschicklichkeitsspiel Spielrechte/Lose an den jeweiligen Hausverlosungen und Autoverlosungen zu erwerben. Hier werden  Häuser, Autos, Schiffe und Luxusgüter verlost. Jedes Mitglied hat die Möglichkeit auch mehrfach an einer Verlosung teilzunehmen.

YooWin
ist nicht Eigentümer der Gegenstände. YooWin stellt die Plattform, ihr Know How zur Verfügung und übernimmt die gesamte Abwicklung. Am Ende der Verlosung kommt es zur Gewinnermittlung bzw. Verlosung unter den erfolgreichen Teilnehmern.

Yoowin
nimmt die Gewinnermittlung der Hausverlosung,  Autoverlosung unter notarieller Aufsicht vor.
Die Gewinnermittlung kann live via Webcam verfolgt werden.

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